AGB

AGB und Teilnahmebedingungen für Kurse

Allgemeines

Mit der Buchung der Kurse bestätigst du diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Hebamme Saskia Merges, außer Schwangerschafts- und Wochenbettbegleitungen.

Für eine Schwangerschafts- und Wochenbettbegleitung muss ein gesonderter Behandlungsvertrag geschlossen werden.

Anmeldung

Die Anmeldung zu allen Kursen erfolgt elektronisch über das Online Kontaktformular. Eine Anmeldung muss bis spätestens 20 Uhr am Tag vor Kursbeginn erfolgen. Spätere Anmeldungen sind nur nach telefonischer Rücksprache möglich. Alle Anmeldungen sind verbindlich.

Widerruf/ Stornierung

Eine Stornierung ist per E-Mail (shebamme.schmitz@gmail.com) oder postalisch (Saskia Merges, Fasanenweg 10 41542 Dormagen) innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung möglich.

Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist die volle Kursgebühr (inkl. der Gebühr für die Begleitperson) fällig. Die bereits bezahlte Kaution wird einbehalten, da die Krankenkassen die Gebühren für nicht wahrgenommene Kurstermine i. d. R. nicht erstatten (s.u.).

Abrechnung

Für Kurse und Leistungen, die eine Kassenleistung darstellen (Geburtsvorbereitung & Rückbildung), werden die Gebühren für durchgeführte Kursstunden/Leistungen bei gesetzlich Versicherten durch die Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Damit die Abrechnung erfolgen kann, ist die Kursteilnahme durch die Kursteilnehmerin schriftlich zu bestätigen. 

Bei Geburtsvorbereitungskursen mit Begleitperson ist die Gebühr für die Begleitperson privat zu bezahlen. Diese ist vorab zu überweisen. Die Rechnung hierzu wird nach der Anmeldung in einer separaten E-Mail versendet. Einige Kassen erstatten diese, hierüber müssen sich die Teilnehmer*innen im Vorfeld selbst informieren, da die Hebamme über die genauen Inhalte der jeweiligen Tarife keine Kenntnis hat.

Rückbildungsgymnastik: Es werden maximal 10 Stunden (600 Minuten) von den gesetzlichen Kassen sowie von privaten Krankenversicherungen/Beihilfen übernommen. Außerdem muss der Kurs bis spätestens 9 Monate nach der Geburt abgeschlossen werden. Die Kursstunden, die ab dem 10. Lebensmonat (abgeschlossener 9. Monat) nach der Geburt besucht werden, müssen privat gezahlt werden.

Privat Versicherte zahlen die Gebühren für den gesamten Kurs selbst, diese richten sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung. Hierüber stellt die Hebamme nach dem Kurs eine Rechnung.

Bei Geburtsvorbereitungskursen mit Begleitperson ist auch im Fall des Vorliegens einer privaten Versicherung zuzüglich zur Kursgebühr die Begleitpersonengebühr zu bezahlen. Diese ist vor Kursbeginn zu überweisen.

Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich im Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife und kann hier auch nicht beratend tätig werden. Die Versicherte muss sich hierüber eigenständig bei ihrer Krankenkasse informieren.

Versäumte Kursstunden

Versäumte Kursstunden können nicht in anderen Kursen nachgeholt werden. Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, so bleibt der Gebührenanspruch der Hebamme ungeachtet der Gründe bestehen. Da diese Termine nicht von den Krankenkassen erstattet werden, sind diese entsprechend der jeweils geltenden Gebührensätze von der Teilnehmerin selbst zu tragen.

Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, Risiko und unter eigenem Versicherungsschutz. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Die Hebamme haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung von Trainingsanweisungen und falschen Angaben zur körperlichen Verfassung oder des Gesundheitszustands verursacht werden. Auch für grob fahrlässig verursachte Schäden durch Teilnehmer*innen in den eigenen Räumlichkeiten oder durch die eigenen Materialien, übernimmt die Hebamme keine Haftung.

Datenschutz

Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten der Leistungsempfängerin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder erhoben, gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte weitergegeben. Mit dem Abschluss des Vertrags stimmt die Leistungsempfänger*in der Weitergabe der abrechnungsrelevanten Daten an ihre Krankenkasse und an die Abrechnungssoftware der Hebamme zu.

Ich nutze das Programm „Hebamio“ zur Verwaltung von Anfragen sowie zur Organisation und Verwaltung meiner Kurse. Hebamio dient mir als zentrales System zur Erfassung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten von Kursteilnehmern und Interessenten. Zu den verarbeiteten Daten gehören Namen, Kontaktdaten, gebuchte Kurse sowie weitere relevante Informationen, die zur Kursorganisation notwendig sind. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Verwaltung und Durchführung meiner angebotenen Kurse sowie zur Kommunikation mit dir als Teilnehmer*in. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten liegt in der Erfüllung meines Vertrages nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie meines berechtigten Interesses an einer effizienten Kursorganisation nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Deine Daten werden solange gespeichert, wie es für die Durchführung des Kurses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.

Die/der Leistungsempfänger*in bestätigt die Richtigkeit der Angaben. Mit dem Inhalt dieser Vereinbarung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hebamme ist die Leistungsempfänger*in einverstanden. Änderungen dieser Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung der Schriftform.